Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden Risiken bewusst (Nacht- und Geländewanderungen, Kämpfe mit Polster- und Schaukampfwaffen, etc.).
  2. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
  3. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin verpflichtet sich nach Möglichkeit, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Mauern oder Steilhängen, das Entfachen von Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht geprüften oder genehmigten Waffen oder Ausrüstung, sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
  4. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
  5. Teilnehmer oder Teilnehmerinnen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrags hat.
  6. Schadenersatz aus Positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter oder sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
  7. Schadenersatz aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhandenen Schadens beschränkt.
  8. Alle Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  9. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen, bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  10. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
  11. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung, Ausstellung oder Wiedergabe von Aufzeichnungen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständnis des Veranstalters zulässig.
  12. Die Anzahl der Teilnehmer ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer oder Teilnehmerinnen ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
  13. Bei Rücktritt des Teilnehmers oder der Teilnehmerin, egal zu welchem Zeitpunkt, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags nicht verpflichtend.
  14. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags bis auf eine Kostenpauschale von 20,00 EUR möglich.
  15. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seine Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
  16. Die Zahlung des Teilnahmebeitrags erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung nach Anmeldeschluss nicht erfolgt sein, so gilt eine Nachbearbeitungsgebühr von 15,00 EUR als vereinbart.
  17. Sollte ohne schuldhaftes Dazutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrags im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Gebühren zu tragen.
  18. Bei Anmeldung in Namen und Rechnung Dritter haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeit aus dieser Verbindlichkeit als Gesamtschuldner.
  19. Es besteht kein Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
  20. Personen- und Sachschäden, die ein Teilnehmer einem anderen oder Dritten zufügt, werden von unserer Versicherung nicht abgedeckt. Wir empfehlen eine private Haftpflicht-Versicherung.
  21. Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.
  22. Alle Nebenreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.